Instrumentenbezeichnungen
Die Instrumentenbezeichnungen werden normalisiert und nach den im Abkürzungsverzeichnis befindlichen Abkürzungen wiedergegeben. Grundsätzlich gilt, dass Gruppen mit römischen (Violine I, Violine II), Solisten mit arabischen Ziffern gezählt werden (z. B. Flöte 1 oder Violine 1). Streicher werden nur einzeln angegeben, wenn sie divisi oder solistisch spielen (s. Notation mehrerer Stimmen in einem System).
In den Systemen der ersten Akkolade eines jeden Satzes, einer jeden Nummer oder neuen Teils werden die beteiligten Instrumente vollständig ausgeschrieben angegeben, auf Folgeseiten erfolgt die Angabe durch Abkürzungen. Alle weiteren Instrumentennennungen innerhalb von Aufführungshinweisen und Instrumentenwechseln werden ebenfalls abgekürzt.
Stimmtonangaben bei transponierenden Instrumenten bleiben in der Besetzungsliste erhalten bzw. werden nicht ergänzt, wenn sie fehlen. Im Systemvorsatz werden bei klingend notierten Partituren etwaige Stimmtöne entfernt. Der Eingriff wird im Kritischen Bericht dokumentiert. Bei transponierend notierten Partituren erfolgt die Angabe der Stimmtöne sowohl im ersten als auch in allen folgenden Systemvorsätzen.