Textkritische Anmerkungen und Sachanmerkungen
Abweichend vom DTABf1 wird die Möglichkeit genutzt, die TEI bietet, um den edierten Text von editorischen Kommentaren frei zu halten. Diese werden am Ende eines Dokuments angehängt. Unterschieden wird dabei zwischen textkritischen Anmerkungen und Sachanmerkungen. Die Zugehörigkeit einer Anmerkung zu einer bestimmten Stelle im Text wird durch die Verwendung von xml:ids sichergestellt. Die xml:id wird in einem <seg>
-Element abgelegt.
Regeln zur Erstellung der xml-ids:
Anmerkungsart | Textstelle | Anmerkung |
---|---|---|
textkritische Anmerkung | t101, t102, t103 etc. | ann101, ann102, ann103 etc. |
Sachanmerkung | s201, s202, s203 etc. | ann201, ann202, ann203 etc. |
Die Codierung gestaltet sich wie folgt:
Anmerkungsart | Textstelle | Anmerkung |
---|---|---|
textkritische Anmerkung | <seg xml:id="[t1…]" type="comment" corresp="#[…]">[…]</seg> | <annotation xml:id="[…]" motivation="linking" target="#[t1…]"> <note>[…]</note> </annotation> |
Sachanmerkung: Zitat | <seg xml:id="[s2…]" type="citation" corresp="#[…]">[…]</seg> | <annotation xml:id="[…]" motivation="linking" target="#[s2…]"> <note>[…]</note> </annotation> |
Sachanmerkung: allgemein | <seg xml:id="[s2…]" type="comment" corresp="#[…]">[…]</seg> | <annotation xml:id="[…]" motivation="linking" target="#[s2…]"> <note>[…]</note> </annotation> |
Textkritische Anmerkungen werden ergänzt, wenn der sprachliche Befund in der Quelle einer Diskussion bedarf. Dies ist zum Beispiel in folgenden Situationen der Fall:
- wenn bei Textverlust verschiedene editorische Ergänzungen möglich sind.
- wenn eine Stelle zwar sprachlich korrekt ist, aber trotzdem ein Textfehler vermutet wird.
- wenn ein öffnendes oder schließendes Anführungszeichen fehlt (s. auch das Kap. Anführungszeichen).
- wenn eine Textpassage handschriftlich markiert ist (s. auch das Kap. Anstreichungen).
Sachanmerkungen sollen notwendige Hintergrund-Informationen zu Einzelstellen bieten:
- Sie dienen dem Nachweis von in der Quelle eingefügten Selbst- und Fremdzitaten.
- Wenn nicht aus dem unmittelbaren Kontext heraus ersichtlich ist, welche Person mit einer Umschreibung gemeint ist, oder wenn ein Werktitel mehrdeutig ist, erfolgt die Zuordnung zum Registerdatensatz in einer Sachanmerkung.
- Wenn ein Eigenname innerhalb einer Quelle stets falsch geschrieben ist oder durch eine falsche Schreibung die Zuordnung erschwert ist, erfolgt die Korrektur und die Verlinkung zum Registerdatensatz in einer Sachanmerkung.
- In Sachanmerkungen werden Informationen zu heute nicht mehr geläufigen Begriffen oder zu Anspielungen auf damals gegenwärtige Ereignisse zur Verfügung gestellt.
- Zu Konzerten und Aufführungen werden in einer Sachanmerkung, soweit recherchierbar, folgende Rahmendaten genannt: aufgeführte Werke, beteiligte Personen, Orchester, Ensemble o. Ä., Veranstaltungsort und Datum. Personen, Organisationen und Werke werden innerhalb der Sachanmerkung ausgezeichnet und mit einem entsprechenden Registerdatensatz verlinkt (s. hierzu das Kap. Inhaltliche Auszeichnung).
Es ist nicht Aufgabe von Sachanmerkungen, Interpretationen eines Textes oder einer Textstelle vorzunehmen.
1 Vgl. Kap.
Editorischer Sachkommentar, in: DTABf. Deutsches Textarchiv – Basisformat, hrsg. von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2011–2020, http://www.deutschestextarchiv.de/doku/basisformat/sachkommentar.html, abgerufen am 11.2.2021.